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Umgang mit Schul-Absentismus

Schulabsentismus ist ein Phänomen, das Schulen in der Praxis immer wieder fordert, sowohl pädagogisch (Maßnahmen der Prävention, Intervention und Rehabilitation) als auch administrativ (Durchsetzung der Schulpflicht).

Schulabsentismus wird im Wesentlichen in drei Formen unterschieden:

  • Schulschwänzen
  • Schul- oder Trennungsphobie
  • Fernhalten von Schule durch das Schülerumfeld.

Schule muss unter der Leitlinie „Kein/e Schüler/in darf verloren gehen“ eine Kultur des Hinschauens und Handelns entwickeln. Je frühzeitiger agiert wird, umso besser kann schulabsenten Mustern entgegen gewirkt werden. Als wirkungsvoll erweist sich hier auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Systemen wie z.B. der Schulsozialarbeit oder der Schulpsychologie.

Bleibt eine/e Schüler/in dauerhaft der Schule fern, empfiehlt sich die Anmeldung in eine Absentismusgruppe, die gemeinsam durch Schule und Erziehungsberechtigte erfolgt. Hierzu hat das Schulamt gemeinsam mit den Jugendämtern in beiden Landkreisen entsprechende Angebote eingerichtet. Im Landkreis Waldshut ist dies die Navi-Klasse mit der Ohlebuschgruppe als Bildungsträger, im Landkreis Lörrach „Fit für Schule“ mit der Dieter-Kaltenbach-Stiftung als Bildungsträger. Der Unterricht wird von staatlichen Lehrkräften erteilt, die sozialpädagogischen Angebote (z.B. der aufsuchenden Familienarbeit) erfolgen durch das Personal der Bildungsträger.

Ziel ist die Wiedereingliederung in die Stammschule. Sollte dies nicht sinnvoll sein, wird ein Übergang in eine Schule der gleichen Schulart angestrebt. Ein Wechsel der Schulart findet nur in Ausnahmefällen statt.

Die Aufnahme erfolgt nach einem zwischen Schulamt und den Jugendämtern vereinbarten standardisierten Verfahren. Ein Aufnahmeantrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt sind. Über die Aufnahme eines Schülers/einer Schülerin entscheiden die jeweiligen Teams von Navi-Klasse und „Fit für Schule“, die Zustimmung des Schulamtes (für beide Landkreise) und des Jugendamtes (nur im Landkreis Lörrach) ist erforderlich

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