Schulkindergärten
- sind keine Kindergärten i.S. des Kindergartengesetzes, sondern sonderpädagogische Einrichtungen nach §20 Schulgesetz
für Kinder mit (drohender) Behinderung.
- bieten sonderpädagogische Förderung für Kinder von 3 (2) Jahren bis zum Schuleintritt in kleinen Gruppen und durch
sonderpädagogisch qualifiziertes Personal an.
- unterstützen und begleiten Kinder mit Behinderung durch individuelle – auch behinderungsspezifische - Hilfen, um
für diese ein möglichst hohes Maß an schulischen Eingliederungsmöglichkeiten, sozialer Teilhabe und selbsttätiger
Lebensäußerung zu erlangen.
Flyer
Schulkindergärten Baden-Württemberg